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   BVerwG, 23.03.1960 - V CB 189.56   

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BVerwG, 23.03.1960 - V CB 189.56 (https://dejure.org/1960,1782)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1960 - V CB 189.56 (https://dejure.org/1960,1782)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1960 - V CB 189.56 (https://dejure.org/1960,1782)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1960 - V CB 189.56
    Beruht daher das Berufungsurteil materiell-rechtlich auf irrevisiblem Berliner Sonderrecht, so läßt sich in dieser Hinsicht die Zulassung der Revision weder nach § 53 Abs. 2 Buchst. a noch nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG rechtfertigen (vgl. BVerwGE 1, 19).
  • BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 1.55

    Revisibilität des Besatzungsrechts im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1960 - V CB 189.56
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1955 (BVerwGE 2, 319) ist im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Besatzungsrecht im gleichen Umfange revisibel wie deutsches Recht.
  • BGH, 07.03.1951 - II ZR 67/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1960 - V CB 189.56
    Es ist als geklärt anzusehen, daß auch Gutachten ärztlicher Sachverständiger der freien Würdigung durch das Berufungsgericht unterliegen und dieses von derartigen Gutachten abzuweichen befugt ist, sofern es eine ausreichende Begründung für seine abweichende Ansicht gibt (vgl. Urteile des BGH vom 7. März 1951 [NJW 1951 S. 566 = L/MZPO § 286 (B) Nr. 2] und vom 10. März 1954 [L/M ZPO § 286 (D) Nr. 2]).
  • BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69

    Versagung rechtlichen Gehörs wegen der angehenden Anhörung eines Sachverständigen

    Auch das Gutachten ärztlicher Sachverständiger unterliegt der freien Würdigung durch das Tatsachengericht, das demgemäß befugt ist, von derartigen Gutachten abzuweichen, sofern es eine ausreichende Begründung für seine abweichende Auffassung gibt (Beschluß vom 23. März 1960 - BVerwG V CB 189.56 -).
  • BVerwG, 12.04.1960 - V B 16.60
    Wie der beschließende Senat in seinemBeschluß vom 23. März 1960 - BVerwG V CB 189.56 - dargelegt hat, ist die erwähnte Anordnung der Alliierten Kommandantur vom 20. Dezember 1945 - BK/O - kein nach § 56 Abs. 1 BVerwGG revisibles Recht.
  • BVerwG, 08.02.1961 - V ER 202.61

    Rechtsmittel

    Die Anwendung dieser Vorschriften kann nach § 137 Abs. 1 VwGO im Revisionsverfahren nicht nachgeprüft werden, weil sie, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in derEntscheidung vom 23. März 1960 - BVerwG V CB 189.56 -, dargelegt hat, nicht dem Bundesrecht angehören.
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